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Kundenmagazin 2021/02

Versicherungs­kennzeichen wechseln

Kundenmagazin | Februar 2021


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Neue Versicherungskennzeichen

Wer begeistert Mofa, Trike oder E-Roller fährt, hat sich den Frühlingsbeginn rot im Kalender angestrichen: Zum einen liefert der Frühling endlich wieder die Möglichkeit, seinen „Feuerstuhl“ für eine Spitztour aus der Garage zu holen. Zum anderen gilt es, sein Versicherungskennzeichen rechtzeitig zum 1. März auszutauschen - ansonsten droht der Fahrspaß zu einem teuren Vergnügen zu werden.

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Was Zweirad-Helden wissen sollten

Brauche ich eine Zulassung für mein Moped?
Im Gegensatz zu Auto- und Motorradfahrern brauchen Nutzer von Kleinkrafträdern bis 50ccm und einer Maximalgeschwindigkeit von 45 km/h keine Zulassung und somit auch kein amtliches Kennzeichen. Zulassungsfrei heißt aber nicht versicherungsfrei. So benötigen alle Zweiradhelden ein sogenanntes Versicherungskennzeichen, das im Gegensatz zum amtlichen Kennzeichen quadratisch ist. Dieses muss Jahr für Jahr erneuert werden.

Wo schließe ich eine Versicherung ab und welche Unterlagen brauche ich?
Das Versicherungskennzeichen bekommen Mofa- und Mopedfahrer schnell und unkompliziert bei jedem Versicherer oder bei einem Versicherungsvermittler. Außer den persönlichen Daten brauchen Mofa-Fahrer bei der Anmeldung keine Unterlagen, sie müssen lediglich wenige Informationen über ihren „heißen Ofen“ parat haben. Dazu gehören:

  • Höchstgeschwindigkeit des Mofas
  • Hersteller-Schlüsselnummer
  • Name des Moped-Herstellers
  • Fahrgestellnummer

All diese Informationen finden Sie in der Betriebserlaubnis.

Brauche ich auch für meinen E-Scooter ein Versicherungskennzeichen?
Elektro-Scooter werden immer beliebter und sind mittlerweile in jeder größeren Stadt zu sehen. Auch für E-Scooter besteht eine Versicherungspflicht. Da ein Kennzeichen allerdings etwas zu groß wäre, gibt es für Scooter-Besitzer eine Versicherungsplakette, die einfach hinten aufs Schutzblech geklebt wird. Wie das Versicherungskennzeichen muss auch sie jedes Jahr erneuert werden.

Was ist mit dem Versicherungskennzeichen versichert?
Das Versicherungskennzeichen bekommt man mit dem Abschluss einer Haftpflichtversicherung. Diese springt finanziell in die Bresche, wenn Sie einen Unfall bauen und damit bei anderen einen Schaden verursachen. Damit auch die Schäden am eigenen Fahrzeug versichert sind, empfiehlt sich der Abschluss einer zusätzlichen Teil- und Vollkaskoversicherung. Diese leistet unter anderem bei Zusammenstoß mit Wildtieren, bei Feuer und Überschwemmung sowie bei Diebstählen. Alle Einzelheiten hierzu sollten Sie sich in einem persönlichen Beratungsgespräch erklären lassen.


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